Schutzkonzept

Einleitung

Die Evangelische Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter besteht aus den Bezirken Amelunxen, Beverungen, Bruchhausen und Höxter. Ihr gehören ca. 8000 Christen und Christinnen an.

Ziele dieses Konzepts

Die Evangelische Weser-Nethe Kirchengemeinde Höxter ist dafür verantwortlich ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle – egal, ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – wohl und sicher fühlen.

Die Ziele dieses Schutzkonzeptes lauten:

  • Schutz vor jeder Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt
  • Orientierung und Hilfestellung für die Personen, die Verantwortung übernehmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Zielgruppen dieses Konzepts

Die in diesem Konzept aufgeführten Maßnahmen sollen die Kinder, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen schützen, die innerhalb der Evangelischen Weser-Nethe-Kirchengemeinde ehrenamtlich oder hauptberuflich tätig sind oder an Veranstaltungen der Kirchengemeinde teilnehmen.

Um dieses Ziel zu erreichen, richten sich die in diesem Konzept genannten Anforderungen und Maßnahmen in erster Linie an alle Personen, die Verantwortung übernehmen für die Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dies umfasst sowohl die Personen (-gruppen), die Verantwortung für die Strukturen haben als auch die Personen, die unmittelbar in Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen treten.

Geltungsbereich

Die in diesem Schutzkonzept aufgeführten Anforderungen und Maßnahmen richten sich an alle Arbeits- und Aufgabenbereiche der Evangelischen Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter.

Dieses Schutzkonzept definiert ausschließlich Anforderungen für Arbeits- und Aufgabenbereiche sowie Veranstaltungen, die in der Kirchengemeinde stattfinden.

Zum Gewaltverständnis dieses Konzepts

Dieses Schutzkonzept setzt nicht erst bei strafrechtlich relevanten Handlungen oder Übergriffen an. Vielmehr setzt es bereits bei Grenzverletzungen an. Auch Grenzverletzungen – gleich, ob sie verbal, non-verbal, physisch oder psychisch stattfinden – gilt es ernst zu nehmen. Ziel ist daher, bereits für Grenzverletzungen achtsam zu sein, diese anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden.

Auch legt dieses Schutzkonzept nicht nur den Fokus auf Formen sexualisierter Gewalt. Vielmehr wird jede Form von Gewalt, insbesondere Formen von Kindeswohlgefährdung, in den Fokus gerückt.

Risiko- und Potenzialanalyse

Ziel dieses Schutzkonzepts ist, Schutzmaßnahmen für die tatsächlich vorhandenen Risiken innerhalb der Evangelischen Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter zu definieren. Grundlage für ein erfolgreiches Schutzkonzept ist daher eine Risiko- und Potenzialanalyse, die zu Beginn bei möglichst allen Haupt-, Neben- und Ehrenamtlich mitarbeitenden der Evangelischen Weser-Nethe-Kirchengemeinde abgefragt wurden. Ziel der Risiko- und Potenzialanalyse ist, tatsächlich vorhandene Gefährdungspotenziale zu erkennen und bereits vorhandene Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.

Die detaillierten Aufstellungen der Risiko- und Potenzialanalyse für die Evangelische Weser-Nethe-Kirchgemeinde liegen bereits vor.

Positive Ergebnisse der Risiko- und Potenzialanalyse

Grundsätzlich ist die Risiko- und Potenzialanalyse in vielen Bereichen positiv ausgefallen. So erleben die Teilnehmenden sowohl einen respektvollen und wertschätzenden Umgang in der Evangelischen Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter als auch in den spezifischen Bereichen, in denen sie tätig sind (die Mitarbeitenden in ihren Teams und durch die Vorgesetzten, Gremienmitglieder und Ehrenamtliche in ihren Bereichen und Jugendliche bei ihren Veranstaltungen),

Die Strukturen und Entscheidungsprozesse sind überwiegend klar und werden transparent gemacht. Auch in Bezug auf ihre Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten sind die meisten zufrieden. Bei Veranstaltungen für Jugendliche gibt es für die Verantwortlichen ebenso wie für die Jugendlichen Möglichkeiten, Rückmeldungen und Feedback zu geben.

Auch wenn die Ergebnisse grundsätzlich positiv zu bewerten sind, konnten anhand der Risiko- und Potenzialanalyse auch Entwicklungspotenziale identifiziert werden. Die identifizierten Entwicklungspotenziale und die erforderlichen Konsequenzen für das Schutzkonzept sind nachfolgend beschrieben:

  • es gibt keine konkreten Vereinbarung, was im pädagogischen und pastoralen Umgang erlaubt ist ( Verhaltenskodex bezüglich Nähe und Distanz)
  • es ist bisher nicht klar definiert, wer von den Ehrenamtlich Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen muss. Bei der Arbeit mit Jugendlichen ist es bereits Pflicht.
  • bisher ist nicht klar definiert, wer von den Ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt absolvieren muss. Bei der Arbeit mit Jugendlichen und für die Teamer zur Begleitung des Konfi-Camps ist sie Pflicht vor dem ersten Konfi-Camp, an dem ein Teamer teilnimmt.
  • bisher ist auch nicht klar, wer von den Ehrenamtlich Mitarbeitenden bei den Pfadfindern im Bezirk Bruchhausen die Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt absolviert hat und ob es darüber Kenntnis gibt. Außerdem ist nicht klar, ob die Gruppenleiter der Pfadfinder bereits ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben.
  • bisher hat das Presbyterium noch keine Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt erhalten ( einige sind bereits geschult über ihre berufliche Tätigkeit)
  • bisher gibt es kein verbindliches und verlässliches Beschwerdemangement (siehe Kapitel Partizipation und Kapitel Beschwerdewege)

Leitbild

Die Evangelische Weser-Nethe Kirchengemeinde Höxter hat zum Ziel, eine Kultur zu schaffen, die geprägt ist von gegenseitiger Achtung, gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung.

Personalverantwortung

Personalverantwortung beginnt mit einer sensiblen Personalauswahl. Hierzu gehört neben einer Regelung zur Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse, das Thema bereits in Vorstellungs- und Erstgesprächen zu verankern.

Für Mitarbeitende werden daher folgende Regelungen getroffen:

  • Die verpflichtenden Anforderungen (Unterschrift Verhaltenskodex, Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse) werden bereits in die Stellenausschreibungen aufgenommen
  • Bereits bei Vorstellungsgesprächen wird das Thema Prävention aufgenommen, insbesondere kommen Personalverantwortliche mit den Bewerbern und Bewerberinnen über den Verhaltenskodex ins Gespräch (s. Anlage)
  • Im Rahmen der Einarbeitung werden die Mitarbeitenden über das Schutzkonzept informiert.
  • Personalgespräche bieten die Möglichkeit für Reflexion und Feedback

Für Ehrenamtlich Beschäftigte werden folgende Regelungen getroffen:

  • Im Erstgespräch kommen die Verantwortlichen mit folgenden Ehrenamtlichen zu Themen wie Grenzverletzungen, Umgang mit Nähe und Distanz sowie dem Verhaltenskodex ins Gespräch, die:
    • Veranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung betreuen
    • Regelmäßig hauptverantwortlich eine Gruppe leiten
  • Ausgewählte Themen wie beispielsweise der Umgang mit Grenzverletzungen, Nähe und Distanz oder die Selbstverpflichtungserklärung sind Teil der Juleica-Schulung
  • Für die Ehrenamtlichen gibt es die Möglichkeit für Austausch und Feedback während und nach der Veranstaltung

Einsichtnahme erweiterter Führungszeugnisse

Der §5 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie der § 72 a SGB VIII sehen vor, dass keine Personen haupt- und ehrenamtlich eingesetzt werden, die rechtskräftig wegen einer in § 72 a SGB VIII genannten Straftat verurteilt sind. Um dies zu verhindern, ist die Evangelische Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter dazu aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 39 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes von allen haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden sowie von den Ehrenamtlichen einzusehen, die dauerhaften, regelmäßigen oder intensiven Kontakt zu Minderjährigen haben.

Alle haupt- und nebenamtlichen Personen, die im Arbeitsverhältnis mit der Evangelischen-Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter stehen, werden durch die Personalabteilung in Gütersloh zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aufgefordert. Die Aufforderung findet direkt bei Einstellung oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis statt. Die Einsichtnahme erfolgt durch Mitarbeitende der Personalabteilung. Alle fünf Jahre ist eine erneute Einsichtnahme erforderlich.

Bei Ehrenamtlichen erfolgt die Aufforderung zur Vorlage und die Einsichtnahme durch die für den Bereich verantwortliche Person.

Kommt es bei Veranstaltungen, die eine Einsichtnahme erforderlich machen, zu spontanen Einsätzen (bspw. Aufgrund von Krankheit), kann im Ausnahmefall von der Einsichtnahme abgesehen werden. In diesem Fall ist das Unterzeichnen einer Selbstauskunftserklärung (s. Anlage 2) obligatorisch. Über Ausnahmen entscheidet die für die Veranstaltung verantwortliche Person in Absprache mit dem Presbyterium.

Schulungen

Um der Verantwortung für die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen gerecht zu werden und gleichzeitig Handlungssicherheit zu bekommen, ist die Teilnahme an Präventionsschulungen für bestimmte Personengruppen wichtig und notwendig. Grundlagenwissen ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Entwicklung des Schutzkonzeptes aktiv mitzutragen.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat ein Curriculum entwickelt, das auch für die Personen, die sich im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn engagieren, verpflichtend ist. Haupt- und nebenamtlich beschäftigte Personen sind demnach verpflichtet, Präventionsschulungen ihrem Arbeitsfeld entsprechend zu absolvieren. Ehrenamtlich Tätige sind je nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts mit Kindern, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen und Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen dazu verpflichtet, verschiedene Module gemäß dem Curriculum zu absolvieren. Darüber hinaus sind ehrenamtlich Tätige in Leitungsverantwortung verpflichtet, Module ihrer Aufgabe entsprechend zu besuchen.

Die Schulungsangebote sind wahrzunehmen und die Mitarbeitenden dazu aufgefordert zu werden.

Teamer werden im allgemeinen zeitnah geschult. Die Teamer werden in Schulungen des Jugendreferates im Rahmen des Teamer-Grundkurses und der JuLeiCa geschult. Eine Schulung vor dem ersten Konfi-Camp, an dem ein Teamer teilnehmen möchte, ist Pflicht.

Auch die Ehrenamtlich Mitarbeitenden der Pfadfinder im Bezirk Bruchhausen sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Dieses kann über die JuLeiCa-Schulung stattfinden und ist dem Presbyterium nachzuweisen.

Schulungen werden regelmäßig durch den Evangelischen Kirchenkreis Paderborn angeboten. Verantwortlich für die Durchführung ist die Leitung der Fachstelle Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt.

Module und Termine finden sich auf den Seiten der Fachstelle innerhalb des Internetauftritts des Kirchenkreises (www.kirchenkreis-paderborn.de)

Schulungen, die bei anderen Trägern besucht wurden und gleiche Inhalte und Zeitaufwand umfassen, werden anerkannt. Diese müssen nachgewiesen werden. Ggf. ist die Teilnahme an einem ergänzenden Modul, das die spezifischen Faktoren des Kirchenkreises beinhaltet, notwendig. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei der Leitung der Fachstelle.

Verhaltenskodex

Die Evangelische Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter steht für eine Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung. Dazu gehört ein wertschätzender Umgang miteinander und selbstverständlich auch gegenüber den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die an ihren Veranstaltungen und Angeboten teilnehmen.

Der folgende Verhaltenskodex dient als Orientierung und Leitlinie für das Handeln aller Haupt- , Neben- und Ehrenamtlichen.

  1. Gestaltung von Nähe und Distanz
    Basis für die Gestaltung von Beziehungen in der Evangelischen Weser-Nethe- Kirchengemeinde Höxter bildet ein grenzachtender Umgang mit Nähe und Distanz. Ich gestalte Beziehungen im Rahmen meiner Arbeit transparent, respektiere individuelle Bedürfnisse und beachte persönliche Grenzen.
  2. Grenzachtende Vorgaben und Körperkontakt
    Ein achtsamer Umgang mit Körperkontakt ist in allen Arbeitsbereichen notwendig. Körperkontakt kann ein Bestandteil in der Beziehungsarbeit sein. Ich achte darauf, Körperkontakt sensibel und der Situation angemessen zu gestalten und zu handhaben. Unerwünschte Berührungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme bildet eine Gefahrensituation, in der das Eingreifen zum Schutz der Person oder zum Schutz Dritter notwendig ist.
  3. Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen
    Alle grundlegenden Rechte werden in der Arbeit beachtet. Insbesondere berücksichtige ich bei allen Maßnahmen die Einhaltung der Privat- und Intimsphäre.
  4. Pädagogische Intervention
    Das körperliche, psychische und seelische Wohl der Menschen steht im Mittelpunkt aller Tätigkeiten. Daher ist jegliche Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt verboten. Sollte ich ein übergriffiges Verhalten wahrnehmen, setze ich mich dafür ein, dass das Verhalten unterlassen wird und hole mir ggf. Unterstützung.
  5. Sprache und Wortwahl
    Worte und Verhalten bestimmen die Art und Weise, wie mit dem Gegenüber umgegangen wird. Ich gestalte meine Sprache und Wortwahl mündlich und schriftlich so, dass sie frei ist von diskriminierenden, gewalttätigen und grenzüberschreitenden Äußerungen ist.
  6. Umgang und Nutzung von sozialen Medien
    In der heutigen Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehören soziale Medien und entsprechende Geräte zum Alltag. Die Nutzung findet immer unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Jugendschutzgesetzes statt. Ich stelle mich jeder missbräuchlichen Nutzung entgegen.
  7. Regelung von Geschenken und Bevorzugung
    Ich verstehe ein Geschenk als Dankeschön, das freiwillig und ohne Gegenleistung gewährt wird. Ich lasse mich durch Geschenke nicht beeinflussen. Ich halte mich an die offiziellen Regelungen zu Geschenken, die für meinen Arbeitsbereich gelten.
  8. Umgang mit anvertrauter Macht
    In den Arbeitsbereichen bestehen unterschiedliche Machtverhältnisse zwischen einzelnen Personen und Gruppen. Dies beinhaltet die Verantwortung, Befugnisse zu reflektieren. Ich bin mir bewusst, in welchen Kontexten und Rollen ich über Macht verfüge und gehe damit verantwortungsvoll um. Ich achte darauf, dass die mir übertragene Macht zum Wohl und unter Berücksichtigung der Rechte der anvertrauten Menschen genutzt wird.

Präventionsangebote

Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen haben das Recht auf Achtung der persönlichen Grenze und auf Hilfe in Notlagen. Neben den Ansprechpersonen, die am Ende dieses Absatzes aufgeführt sind, sind konkrete Präventionsangebote notwendig und sinnvoll.

Bei Veranstaltungen, die eine längere Zeit andauern (Konfi-Camp, Pfadfinder-Ausflüge) werden niedrigschwellige Präventionsangebote – beispielsweise Bewusstwerden und Äußern der eigenen Grenzen, Wahrnehmen der Grenzen von Anderen etc. - gemacht. Verantwortlich hierfür sind die jeweils für die Veranstaltung oder das Angebot verantwortlichen Personen.

Partizipation

Die systemische Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt ihre Position und verringert das Machtgefälle zwischen ihnen und Erwachsenen, die für sie verantwortlich sind. Partizipation ist also eine wichtige Methode zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gegen jede Form von Gewalt.

Die Umsetzungsmöglichkeiten liegen hier in der Verantwortung der jeweiligen Aufgaben- und Arbeitsbereiche und bei ihren verantwortlichen Mitarbeitenden.

Beschwerdewege

Die Evangelische Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter soll ein Ort sein, der offen ist für Rückmeldungen, Verbesserungen und Kritik. Um dies zu gewährleisten, sind Ansprechpersonen benannt und Beschwerdewege eingerichtet, die transparent und offen kommuniziert werden. Grundsätzlich gilt: alle Rückmeldungen und Kritik werden wohlwollend zur Kenntnis genommen. Beschwerden über Grenzüberschreitungen und übergriffiges Verhalten bedürfen besonderer Aufmerksamkeit und Bearbeitung.

Die Evangelische Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter bemüht sich in einem Beschwerdefall darum, dass nur ein kleiner Personenkreis davon Kenntnis bekommt. Es werden in allen Gemeindehäusern der Kirchengemeinde Aushänge angebracht, die darüber informieren, dass Pfarrer Wirth und Debbie Heinemann die Ansprechpersonen in einem Beschwerdefall sind.

Dies gilt für alle Haupt-, Nebenamtlich und Ehrenamtlich Mitarbeitende.

Darüber hinaus gilt:

  • Die Fachstelle Prävention und Intervention der Evangelischen Kirche von Westfalen bietet Beratung an für Mitarbeitende als Nicht-Betroffene und auch für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Die Fachstelle ist gleichzeitig die Meldestelle bei einem erhärteten Verdacht.
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: Das Hilfe-Telefon, eingerichtet durch die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbruchs, ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt und für Fachkräfte. Jedes Gespräch bleibt vertraulich.
  • Erstberatung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Die telefonische Erstberatung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet die Möglichkeit, sich nach einem Vorfall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz extern, niederschwellig und anonym (auch juristisch) beraten zu lassen.

Alle Haupt-, Neben- und Ehrenamtlich Mitarbeitenden werden im Rahmen der Einarbeitung über die vorhandenen Strukturen und Ansprechpersonen informiert. Darüber hinaus werden sie in den Mitarbeitendengesprächen regelmäßig an die vorhandenen Strukturen erinnert. Dieses gilt auch für Teilnehmende an Veranstaltungen.

Externe Beratungsstellen

Neben diesen internen Ansprechpersonen gibt es zahlreiche externe kommunale Beratungsangebote. Interne wie externe Kontaktmöglichkeiten sind diesem Konzept als Anhang beigefügt (siehe Anlage 3).

Umgang mit Beschwerden

Auch wenn jede Beschwerde individuell zu betrachten ist und einen individuellen Umgang braucht, gibt es einige Regeln, an die sich alle Ansprechpersonen halten:

  • Jede Beschwerde wird ernst genommen
  • Die Beschwerde wird vertraulich behandelt. Die Ansprechperson informiert die betroffene Person im Vorfeld darüber, wenn sie weitere Personen in den Prozess einbezieht.
  • Jede Beschwerde wird dokumentiert. Ein Dokumentationsbogen ist diesem Konzept angehängt (siehe Anlage 4).
  • Die für den Bereich verantwortliche Person wird über jede Beschwerde informiert.

Intervention und Kooperation

Auch wenn das vorliegende Schutzkonzept in erster Linie zum Ziel hat, präventiv zu wirken, kann es doch zu Situationen kommen, die eine Intervention notwendig machen. Insbesondere für Ehrenamtliche, aber auch für hauptberufliche Mitarbeitende, ist der Umgang mit einem Vorfall, Verdacht oder einer Mitteilung eine große Herausforderung.

Um Handlungssicherheit und Orientierung zu geben, wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt, der darstellt, wer was zu welchem Zeitpunkt zu tun hat. Der Handlungsleitfaden greift nicht ausschließlich bei einem Übergriff innerhalb der Kirchengemeinde. Genauso soll er Hilfestellung geben bei einem Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt von außerhalb, bei dem Personen der Kirchengemeinde als Vertrauenspersonen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fungieren.

Handlungsleitfaden

  1. Ruhe bewahren
    Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir eventuell überstürzte Reaktionen.
  2. Zuhören, ermutigen und beruhigen: Glauben schenken
    Bei einem Erstgespräch bzw. der ersten Schilderung eines Vorfalls müssen wir nicht herausfinden, ob das Geschilderte der Wahrheit entspricht oder nicht. Wichtig ist vor allem:
      • sich Zeit nehmen
      • Zuhören
      • Betroffene ernst nehmen
      • Glauben schenken
      • Falsche Erwartungen klären; nichts versprechen, was wir nicht halten können
      • Keine Rückfragen stellen
  3. Dokumentieren
    Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alles zu dokumentieren. So vermeiden wir,dass wichtige Informationen verloren gehen und stellen sicher, dass die nächsten Schritte allen Beteiligten bekannt sind. In einem Gespräch kann es hilfreich sein, sich bereits währenddessen Notizen zu machen.
    Egal, ob die Dokumentation nachträglich erfolgt oder während des Gesprächs: die betroffene Person wird darüber informiert, dass das Gespräch verschriftlicht wird und was mit der Dokumentation passiert.
  4. Ggf. Hinzuziehen einer Vertrauenspersonen
    Manchmal kann es schwierig sein, mit einem Mitteilungsfall allein umzugehen. Daher kann es sinnvoll sein, die Beobachtungen mit einer Person des Vertrauens zu teilen und gemeinsam das weitere Vorhaben abzustimmen. Dabei sollten sich alle darüber im Klaren sein, dass der Kreis der Mitwissenden möglichst klein gehalten sein soll und dass über das Vorgefallene nicht mit weiteren Personen über diesen Personenkreis hinaus gesprochen wird.
  5. Ggf. Kontaktaufnahme mit der Fachstelle Prävention und Schutz oder einer Fachberatungsstelle
    Die Präventionsfachkraft des Kirchenkreises (Frau Sonja Hillebrand) weiß, welche Schritte als nächste gegangen werden und welche Stellen informiert werden müssen. Die Expertise einer externen Fachberatungsstelle kann helfen, objektiver mit der Situation umzugehen und Sicherheit zu bekommen. Eine Liste mit Beratungsstellen ist als Anhang zum Schutzkonzept beigefügt.
  6. Informieren der Meldestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen
    Erhärtet sich der Verdacht oder lässt er sich nicht auflösen, sind alle Personen verpflichtet, die Meldestelle zu informieren. Die Meldestelle prüft, welche weiteren Schritte gegangen werden und welche Personen über den Vorfall informiert werden müssen. Sie übernimmt auch den Kontakt zur Leitung.

Meldepflicht

Bei jedem Verdacht oder Vorfall sind die Personen, die mit diesem Verdacht oder Vorfall betraut sind, nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet, dies der Meldestelle zu melden. Für „Berufsgeheimnisträger“ (§ 203 StGB) gelten besondere Bestimmungen (siehe Anlage 5). Die Meldestelle prüft, welche Schritte gegangen werden müssen und welche Personen hinzugezogen werden. Sie übernimmt auch den Kontakt zur Leitung.

Die Meldepflicht soll die mit dem Verdacht oder Vorfall betrauten Personen entlasten und unterstützen. Gleichzeitig wird so gewährleistet, dass jeder Verdacht oder Vorfall zur Sprache gebracht und adäquat behandelt wird. Die Fachpersonen in der Ansprech- und Meldestelle stehen unterstützend und beratend zur Seite.

Kooperationen

In (Verdachts-)Fällen ist es ratsam, Fachleute bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung einzubeziehen. So können Fehlentscheidungen verhindert und kann sichergestellt werden, dass der Betroffenenschutz bei der Entscheidungsfindung im Vordergrund steht.

Folgende Fachleute und Fachberatungsstellen sind bei einem Verdacht, einer Beobachtung oder einem Vorfall ansprechbar.

  • Stabsstelle Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung: Die Stabsstelle der Evangelischen Kirche von Westfalen bietet fachliche Unterstützung für Leitungsverantwortliche, die sich in ihrer Arbeit mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung auseinandersetzen und ist gleichzeitig zentrale Anlaufstelle für Betroffene. Gleichzeitig fungiert sie als zentrale Meldestelle für alle Vor- und Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt.
  • Zentrale Anlaufstelle ,help: , help bietet unabhängig Information und Beratung für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht. ,help vermittelt auf Wunsch an kirchliche Ansprechstellen weiter und informiert über alterneative und unabhängige Beratungsangebote.
  • Die kommunalen Fachberatungsstellen bieten objektive Hilfe vor Ort an. Aufgrund der Vielfältigkeit der Beratungsangebote findet sich eine Liste mit Beratungsangeboten im Anhang dieses Konzepts (siehe Anlage 3).

Aufarbeitung

Ein Verdacht oder Vorfall von Gewalt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Auch wenn zunächst die direkte Intervention erforderlich ist, ist es ebenso notwendig, nach einem Abschluss der Intervention den Fokus auf alle Beteiligten und die betroffene Gruppe zu werfen. Nach einem Vorfall können Irritationen bestehen bleiben oder unausgesprochene Konflikte herrschen. Diese Irritationen und Konflikte gilt es aufzuarbeiten, zu reflektieren und aufzulösen. Verantwortlich hierfür ist die für den jeweiligen Bereich verantwortliche Person. Ggf. kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung durch die Fachstelle des Kirchenkreises zu suchen.

Rehabilitation

Ein falscher Verdacht kann schwerwiegende Auswirkungen für die verdächtigte Person und für die weitere Zusammenarbeit haben. Wenn ein Verdacht ausgeräumt werden konnte oder sich nicht bestätigt hat, muss alles getan werden, um die Person zu rehabilitieren. Ziel ist, den Verdacht vollständig auszuräumen und eine neue Vertrauensbasis wiederherzustellen.

Die Evangelische Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter unternimmt folgende Schritte zur Rehabilitation von haupt-, neben und ehrenamtlich Mitarbeitenden:

  • Information an alle, die an einem Vorgang beteiligt waren und davon erfahren haben, dass der Verdacht sich als unbegründet erwiesen hat
  • Sofern der Fall zuvor öffentlich geworden ist: Information an Medien und Öffentlichkeit, dass sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat und Bemühen um Löschung diesbezüglicher Internet-Veröffentlichungen.
  • Durchführung von Beratungs- und Supervisionsverfahren mit externer fachlicher Unterstützung, um wieder konstruktiv miteinander arbeiten zu können und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen.
  • Angebot von Hilfeleistungen, z. B. In Form von psychotherapeutischer Unterstützung an die zu Unrecht beschuldigte Person.
  • Prüfung eines Wechsels des Aufgabengebiets oder Einsatzortes der zu Unrecht verdächtigten Person – ohne dass bei haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden finanzielle Nachteile entstehen.

Das Presbyterium prüft, welche Personen die zuvor genannten Schritte unternehmen und ob gegebenenfalls die personellen Zuständigkeiten wechseln müssen (beispielsweise aufgrund persönlicher Befangenheit). Ebenso prüft er, ob er die Verantwortung für den Rehabilitationsprozess an andere Personen delegiert.

Qualitätsmanagement

Die Verankerung von Maßnahmen zum Schutz aller ist ein fortwährender Prozess und nicht abgeschlossen mit der Publikation dieses Schutzkonzepts. Daher bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der vorhandenen Schutzmaßnahmen.

Die Umsetzung der in diesem Konzept aufgeführten Schutzmaßnahmen wird ein Jahr nach Inkrafttreten überprüft.

Drei Jahre nach Inkrafttreten (und nach jedem Vorfall) wird das Schutzkonzept darüber hinaus evaluiert, überprüft und ggf. angepasst. Verantwortlich für die Überprüfung ist das Presbyterium der Evangelischen Weser-Nethe-Kirchengemeinde Höxter in Absprache mit der Präventionsfachkraft.

Teil eines guten Qualitätsmanagements ist Wissensmanagement. Ein erster Schritt ist, alle verantwortlichen Personen über das Schutzkonzept und die damit verbundenen Anforderungen und Maßnahmen zu informieren. Bei hauptberuflich Mitarbeitenden geschieht dies im Zuge der Einarbeitung, bei neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden geschieht dies durch die für den Bereich verantwortliche Person.

Höxter, den 05. Februar 2025